In der vergangenen Woche wurde gerichtlich entschieden – Fußballprofis sind – „rein steuerrechtlich“ – Wirtschaftsgüter! Das bedeutet im Endeffekt, dass man Ablösesummen oder Provisionszahlungen bei Transfergeschäften nicht mehr sofort von der Steuer absetzen kann, sondern man muss die Summer über die Vertragslaufzeit abschreiben.

Das Bundesfinanzgericht in München entschied: „Beim Recht, den Spieler einzusetzen, handle es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut.“

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